Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grüne Flotte Dirk Müller

1. Reservierung, Vertragsabschluß , Bezahlung

Die Reservierung kommt mit Unterschrift des Chartervertrages zu Stande, eine Anzahlung des Mietpreises von 30 % innerhalb 8

Tagen, der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Mietbeginn an uns fällig. Nach Restzahlung werden Ihnen die Charterunterlagen übersandt. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Restzahlung bei der Grünen Flotte ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern.

2. Rücktritt des Vermieters

Die Grüne Flotte kann in Sonderfällen (wie z.B. Hochwasser, Wassermangel, Sicherheitsmaßnahmen der Wasserbehörden) eine Buchung annullieren. Die Grüne Flotte wird in solchen Fällen Ihr Bestes tun, das Boot in einem anderen Fahrtgebiet oder ein anderes Abfahrtsdatum an zu bieten, um seine Kundschaft zufrieden zu stellen. Falls dieses Angebot dem Mieter nicht zusagt, wird die gezahlte Summe ersetzt.

3. Stornierung des Mieters

Stornierung bis 6 Wochen vor Reisebeginn führt zum Verfall der Anzahlung. Bei späterer Stornierung ist der gesamte Mietpreis fällig. Falls der Vermieter das Boot weiter vermieten kann, werden nur 25,- € Bearbeitungsgebühren eingehalten. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Umbuchungen und Änderungen gelten als Stornierung, verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung und fallen somit unter die Stornokonditionen.

4. Kaution

Eine Kaution von 250 € für die Escargot bzw. 350 € für die Escargot Plus in bar wird von dem Vermieter am Tag der Einschiffung verlangt. Diese wird bei Rückkehr unter folgendem Vorbehalt zurück bezahlt: Das Boot und dessen Ausrüstung und Einrichtung müssen vollständig und unbeschädigt zur vereinbarten Zeit und Ort zurückgegeben werden.

Diese Kaution entspricht der Beteiligung der Versicherung und deckt die Verantwortung des Mieters gegenüber Dritten. Für Schäden‚ die durch das Schiff, aber nicht durch die Besatzung entstanden sind .

5. Unfall, Pannen

Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden oder Unfall sich sofort bei dem Vermieter tel. zu melden. Der Mieter soll im Falle eines Unfalls mit Dritten sich weder schuldig erklären, noch das Boot ohne Einverständnis des Vermieters reparieren lassen. Wenn der Mieter einen Unfall hat und dadurch seine Fahrt nicht fortsetzen kann‚ kann der Mieter keine Entschädigung verlangen.

Im Falle von Pannen wird der Vermieter nach tel. Meldung sein Bestes tun, um das Notwendige zu erledigen. Der durch die Panne entstehende Zeitverlust kann nicht eine Verlängerung der Mietzeit und Preisminderung bringen.

Keine Reklamation gegen die Grüne Flotte kann geltend gemacht werden, bei Auflaufen des Bootes, Motor und

Einrichtungspannen. Wenn ein Unfall durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wird, darf der Vermieter gegen den Mieter klagen oder sämtliche verursachten Kosten für Reparaturen von dem Mieter verlangen.

6. Einschiffung

Die Einschiffung erfolgt an dem vereinbartem Datum, nach Erledigung sämtlicher Formalitäten, Kontrolle über den Zustand des Bootes und Materials anhand der Inventarliste. Der Mieter darf das Boot nach einer theoretischen und praktischen Anleitung übernehmen. Der im Chartervertrag benannte Hauptmieter ist der Schiffsführer.

7. Führerschein & Seemännische Sorgfaltspflicht

Der Mieter bzw. eine an Bord mitreisende Person muss im Besitz eines gültigen amtlichen Sportbootführerschein sein, Boote mit einer Motorleistung von höchstens 5 PS dürfen ohne Führerschein genutzt werden. Der Schiffsführer muss jederzeit in der Lage sein, das Boot den entsprechend den geltenden Bestimmungen des Fahrgebietes führen zu können. Es gelten die Regeln der seemännischen Sorgfaltspflicht. Führen des Bootes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt

8. Bootsfahrt

Der Mieter soll den Informationen des Schifffahrtsamtes folgen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen (Gewässernutzung, Sperrgebiete, Tauglichkeit des Bootsführers) zum Befahren der auf der geplanten Reiseroute genutzten Gewässer. Nachtfahrten sind grundsätzlich verboten.

Der Mieter wird keine Entschädigung verlangen können, wenn er einen Unfall verursacht, durch Fahrlässigkeit oder Nichtbefolgen der Wasser - und Schifffahrtspolizeilichen Auflagen oder Anordnungen seine Fahrt unterbrechen muss oder nicht fortsetzen kann.

Die Geschwindigkeit in den Häfen ist auf 6 km/h begrenzt‚ sonst 10 km/h. Aus Sicherheitsgründen darf der Vermieter bestimmte Schifffahrtswege verbieten und An - und Ablegestellen wechseln. Der Vermieter kann für Unterbrechungen, die von ihm unabhängig sind, nicht verantwortlich sein .

9. Ausschiffung

Das Boot und sein Material muss an der im Vertrag festgelegten Basis, Datum, Uhrzeit, sowie in unversehrtem und sauberen Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter soll eine Zeitspanne einräumen, um alle Verspätungen zu vermeiden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Entschädigung durch die Kaution zu verlangen, die durch eine Verspätung entsteht.

10. Änderung des Abfahrtortes oder Der Fahrtrichtung

Bei einer Sperrung der Ruhr, bei Hochwasser, Wassermangel, oder Reparaturen an Schleusen und Brücken kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen werden. Es können dadurch auch Beschränkungen in der Routenauswahl entstehen. Der Vermieter behält sich ferner das Recht vor, die Reiserichtung zu ändern, eine Einwegfahrt in Hin- und Rückfahrt zu verlangen oder umgekehrt, ohne das dies zum Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag führt. Lediglich evtl. geleistete Zuschläge für die

Einwegfahrt werden zurückerstattet. Kann der Vermieter durch unvorhergesehene Fälle oder höhere Gewalt wie

Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg usw., das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, wird er sein Bestes tun, dem Mieter ein Boot gleichen Komforts und gleicher Personenanzahl zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Vermieter unter Rückzahlung der vom Mieter geleisteten Zahlungen zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinaus gehende Entschädigungen werden nicht geleistet.

11. Haustiere

Haustiere sind an Bord nicht zu gelassen.

12. Haftung

Die Grüne Flotte haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Buchung der Reise. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung sind binnen Monatsfrist dem Bootsvermieter gegenüber geltend zu machen. Die Beschreibung in unseren Unterlagen sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Die Berichtigung von Fehlern und Irrtümern, sowie jederzeitige Preisänderung ohne vorherige Ankündigung bleibt vorbehalten.

Our partners

"Still House"

President

"West & East"

Economist

"Milk & Honey"

Vice President